Durch eine starre Verbindung zwischen Blechdach und Unterkonstruktion ist das Blechdach eingerissen und hat Niederschlagswasser in das Haus einleiten lassen.

Die gesamte PV-Anlage muss für die Sanierung des Daches abgebaut werden.

Die Haftpflichtversicherung des PV-Monteurs hat den Folgeschaden am Dach bezahlt, jedoch lt. ABGB nur zum Zeitwert. Der Hausbesitzer hat daher nur eine Teil des Schadens erhalten und musste mehrere 10TSD EUR selbst beisteuern.