Durch eine starre Verbindung zwischen Blechdach und Unterkonstruktion ist das Blechdach eingerissen und hat Niederschlagswasser in das Haus einleiten lassen.
Die gesamte PV-Anlage muss für die Sanierung des Daches abgebaut werden.
Die Haftpflichtversicherung des PV-Monteurs hat den Folgeschaden am Dach bezahlt, jedoch lt. ABGB nur zum Zeitwert. Der Hausbesitzer hat daher nur eine Teil des Schadens erhalten und musste mehrere 10TSD EUR selbst beisteuern.