Das Alter des Flachdaches war mit 20 Jahren angeführt. Es wurde auf das alte Dach eine PV-Anlage aufgestellt und in Betrieb genommen.

Bereits nach 2 Jahren war die Holzdachkonstruktion irreparabel beschädigt.

Es wurde keine Prüfung des Daches durchgeführt und vom PV-Monteur übersehen, dass das Flachdach nur eine Zuluftmöglichkeit hat.

Durch die Verschattung des Dachaufbaus (die PV-Anlage blockiert die Sonneneinstrahlung auf das Dach) kam es zu keiner Austrocknung und das Holz ist vermorscht.

Die Haftpflichtversicherung des PV-Monteurs steuerte einen Teil der Dachreparaturkosten bei, die bei weitem nicht den gesamten Schaden des Eigentümers ersetzten.