Die PV-Anlage wurde auf ein Bitumendach montiert. Da jedoch die falschen Montagekonsolen verwendet wurden, ist es zu einem massiven Wassereintritt gekommen.

PV-Monteur hatte keine Gewerbeberechtigung für die Montage von Konsolen in die Dachhaut.

Der Geschädigte bekam keine Leistung durch die Haftpflichtversicherung, da keine aufrechte Gewerbeberechtigung vorlag.