Schadensfälle
Seit mittlerweile über 10 Jahren sind wir als Sachverständiger für Bauschäden tätig und müssen uns auch mit massiven Folgeschäden, welche durch PV-Anlagen verursacht wurden, befassen.
Nicht nur massive Folgeschäden am Gebäude werden durch zB. eine falsche Montage einer PV-Anlage verursacht, sondern kommt es auch zu Personenschäden, wenn gesamte PV-Anlagen vom Dach geweht werden.
Auch kommt es immer wieder vor, dass durch eine falsche Kabelführung ein Brand verursacht wird.
Konfrontiert man im Schadensfall den ursprünglichen PV-Monteur, stellt sich sehr oft heraus, dass dieser keine Haftpflichtversicherung hat, da zum Beispiel die Montage am Dach ohne einer aufrechten Gewerbeberechtigung durchgeführt wurde.
Nachfolgend finden Sie einige unserer Schadensfälle.
Schäden durch Hagel
Nach einen Hagelschaden sollte eine PV-Anlage mittels Wärmebildkamera überprüft werden. Erst bei einer Überprüfung mittels Infrarotaufnahmen aus dem richtigen Winkel (zB. mit einer Wärmebilddrohne) können die Schäden an PV-Modulen erkannt werden.
Eine bloße Betrachtung durch einen Versicherungssachverständiger wird nach einem Hagelereignis nicht ausreichend sein.





Kabel zwischen PV-Modul und Schotter eingeklemmt
Die Verlegung der Kabel ohne Schutzrohre ist eine fatale Entscheidung. Hier wurde das Kabel zusätzlich zwischen PV-Modul und Schotter eingeklemmt.
Massive Brandgefahr ist vorhanden – ein Umbau der Anlage ist sofort zu veranlassen, da die Module permanent Strom produzieren.




Aufstellung auf Flachdach
In diesem Fall wurde ein PV-Anlage bzw. die Unterkonstruktion auf den Schotter eines Flachdaches gestellt.
Zwischen Schotter und Dachhaut (PVC-Folie) ist keine Schutzmatte eingelegt.
Durch die Punktuelle Belastung wird es zu einem Schaden an der Dachhaut kommen.
PV-Firma wird höchstwahrscheinlich die gesamte Anlage abbauen müssen, damit im Anschluss die Schutzmatten eingelegt werden können.
Schäden durch Transport von PV-Module auf das Dach
Bereits noch vor der Montage und Inbetriebnahme konnte erkannt werden, dass die einzelnen PV-Module beschädigt (verzogen) wurden.
Anhand der Lichtbilder konnte nachgewiesen werden, dass die Monteure der PV-Firma beim Transport auf das Dach die einzelnen Module verbogen haben.
Weder eine Haftpflichtversicherung noch eine Gebäudeversicherung übernahm den Tausch der beschädigten Paneele. Der Schaden musste von der PV-Firma ersetzt werden.


Keine Prüfung des ursprünglichen Dachaufbaus – keine Belüftung
Hier wurde durch den PV Monteur nicht erkannt, dass das Dach weder eine Zu- noch eine Abluft hat.
Auch hier war es zu massiven Schäden samt Folgeschäden in den Räumen darunter gekommen.
Haftpflichtversicherung beteiligte sich beim Schaden, wobei der meiste Teil vom Eigentümer übernommen wurde.
Keine Prüfung des ursprünglichen Dachaufbau – falsche Belüftung
Das Alter des Flachdaches war mit 20 Jahren angeführt. Es wurde auf das alte Dach eine PV-Anlage aufgestellt und in Betrieb genommen.
Bereits nach 2 Jahren war die Holzdachkonstruktion irreparabel beschädigt.
Es wurde keine Prüfung des Daches durchgeführt und vom PV-Monteur übersehen, dass das Flachdach nur eine Zuluftmöglichkeit hat.
Durch die Verschattung des Dachaufbaus (die PV-Anlage blockiert die Sonneneinstrahlung auf das Dach) kam es zu keiner Austrocknung und das Holz ist vermorscht.
Die Haftpflichtversicherung des PV-Monteurs steuerte einen Teil der Dachreparaturkosten bei, die bei weitem nicht den gesamten Schaden des Eigentümers ersetzten.
Falsche Montageausführung Bitumendach
Die PV-Anlage wurde auf ein Bitumendach montiert. Da jedoch die falschen Montagekonsolen verwendet wurden, ist es zu einem massiven Wassereintritt gekommen.
PV-Monteur hatte keine Gewerbeberechtigung für die Montage von Konsolen in die Dachhaut.
Der Geschädigte bekam keine Leistung durch die Haftpflichtversicherung, da keine aufrechte Gewerbeberechtigung vorlag.

Bruch Blechdach
Durch eine starre Verbindung zwischen Blechdach und Unterkonstruktion ist das Blechdach eingerissen und hat Niederschlagswasser in das Haus einleiten lassen.
Die gesamte PV-Anlage muss für die Sanierung des Daches abgebaut werden.
Die Haftpflichtversicherung des PV-Monteurs hat den Folgeschaden am Dach bezahlt, jedoch lt. ABGB nur zum Zeitwert. Der Hausbesitzer hat daher nur eine Teil des Schadens erhalten und musste mehrere 10TSD EUR selbst beisteuern.